Im Zuge der Bereitstellung von Firmenhandys treten häufig die gleichen Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Fragen der Arbeitnehmer.innen für Sie zusammengestellt.
Muss ich mit einem Firmenhandy immer erreichbar sein?
Prinzipiell muss man mit dem Firmenhandy nicht immer erreichbar sein, es sei denn, man hat beispielsweise Rufbereitschaft oder hat eine entsprechende Klausel in seinem Arbeitsvertrag. Bei Android-Geräten lässt sich der Arbeitsbereich zum Feierabend sogar mit einem Klick deaktivieren, geschäftliche Mitteilungen werden dann erst wieder zum Start in den nächsten Arbeitstag empfangen.
Was ist, wenn das Firmenhandy kaputt oder verloren geht?
Normalerweise haftet der.die Arbeitnehmer.in nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Gerätes, es sei denn, es ist durch grobe Fahrlässigkeit zu diesem Schaden gekommen. Um sicherzugehen, sollten diese Fälle aber vertraglich geregelt sein.
Inwieweit kann mich der Arbeitgeber mit dem Firmenhandy überwachen?
Nutzt der.die Arbeitnehmer.in ein Handy, das mit der Hilfe eines MDM-Systems in einen privaten und einen geschäftlichen Bereich unterteilt ist, kann der Arbeitgeber nicht auf den privaten Bereich zugreifen.
Anders ist es bei einem rein beruflich genutzten Firmenhandy. Hier darf der Arbeitgeber SMS und E-Mails stichprobenartig kontrollieren, gespeicherte (Media-)Dateien auf dem Diensthandy einsehen und stichprobenartig Bewegungsdaten erheben. Eine ständige oder heimliche Überwachung der Firmenhandys ist aber verboten.
Darf ich das Firmenhandy auch ablehnen?
Nein. Ist ein Handy beruflich notwendig, kann der.die Arbeitnehmer.in es nicht ablehnen. Diese Nutzung bezieht sich natürlich nur auf die Nutzung während der Arbeitszeit. Mehr Informationen finden Sie hier: Diensthandy: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern (anwaltauskunft.de)
Darf ich das Firmenhandy auch privat nutzen?
Die private Nutzung des Firmenhandys wird in Unternehmen sehr unterschiedlich gehandhabt. Was erlaubt und was verboten ist, muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.in vereinbart werden.
Muss ich das Handy als geldwerten Vorteil versteuern?
Nein. Ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Handy muss von den Arbeitnehmer.innen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie auch in der einschlägigen Fachliteratur, wie z.B. bei Staufenbiel.
Kostenloses eBook
Firmenhandy – Alles, was Sie wissen müssen
Machen Sie Ihr Unternehmen fit fürs mobile Arbeiten! In diesem kostenlosen eBook erfahren Sie (fast) alles, was Sie über Firmenhandys wissen müssen.
Bitte beachten Sie: Diese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung von Cortado Mobile Solutions zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. In allen steuerlichen Belangen kontaktieren Sie bitte eine.n Steuerberater.in, in rechtlichen Belangen eine.n Rechtsanwalt bzw. -anwältin. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.