Bereit für NIS 2? Ein Überblick über die neue EU-Richtlinie für IT-Sicherheit


Die NIS 2-Richtlinie muss bis Oktober 2024 umgesetzt werden. Wir geben einen Überblick über die neue EU-Richtlinie und Tipps, wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Arbeitsrechner mit EU- NIS-2-Label und Sicherheit-Icons
Mit der NIS-2-Richtlinie will die EU die Cybersicherheit innerhalb der Union stärken.

Was ist die NIS-2-Richtlinie? 

NIS 2 ist die zweite Fassung der EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit. Die NIS-2-Richtlinie ist im Januar 2023 in Kraft getreten und zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau innerhalb der Europäischen Union zu stärken und zu vereinheitlichen. Die Mitgliedstaaten der EU haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um diese Richtlinie in ihre nationalen Gesetzgebungen zu integrieren.  

Welche Neuerungen beinhaltet NIS-2? 

Die NIS-2-Richtlinie bringt im Vergleich zur ersten Fassung aus dem Jahr 2016 wesentliche Neuerungen mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: 

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Die NIS-2-Richtlinie dehnt ihren Anwendungsbereich aus und bezieht mehr Sektoren und Arten von Unternehmen mit ein, die als wesentlich für die Wirtschaft und Gesellschaft betrachtet werden. 
  1. Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen fortgeschrittene Sicherheitspolitiken und -maßnahmen einführen, um Risiken vorzubeugen und auf Vorfälle zu reagieren. 
  1. Erweiterte Meldepflichten: Die Richtlinie führt strengere Anforderungen für die Meldung von Sicherheitsvorfällen ein, um eine schnellere und koordiniertere Reaktion zu ermöglichen. 
  1. Erhöhte Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sieht die NIS-2-Richtlinie strengere Sanktionen vor, um die Durchsetzung der Regeln zu gewährleisten. 

Den vollständigen Inhalt der NIS-2-Richtlinie finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union (PDF). 

NIS 2 verstehen und umsetzen: Ein Leitfaden

Sehen Sie das Video.

Was bedeutet NIS 2 für Unternehmen? 

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde NIS 2 in der gesamten Europäischen Union verbindlich. Gemäß den Vorgaben haben die Mitgliedstaaten der EU bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um diese Richtlinie in ihre nationalen Gesetzgebungen zu integrieren.  

Jedoch bedeutet dies nicht, dass alle Anforderungen sofort umgesetzt werden müssen. Die Richtlinie bietet eine Übergangszeit, um den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre internen Prozesse, Sicherheitsrichtlinien und technischen Systeme entsprechend den neuen Anforderungen anzupassen.  

Diese Übergangszeit ist entscheidend, da sie Unternehmen die benötigte Zeit einräumt, um gründliche Risikobewertungen durchzuführen, umfassende Sicherheitsstrategien zu entwickeln und die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu implementieren. 

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) für Deutschland 

In Deutschland hat das Bundesinnenministerium bereits proaktiv gehandelt und einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), vorgelegt. 

Aus dem Entwurf für das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG):

Entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben wird der mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) vom 17. Juli 2015 (BGBl. I 2015 S. 1324) und dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations- technischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) vom 18. Mai 2021 (BGBl. I 2021, S. 1122) geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) für den Bereich kritischer Anlagen und bestimmter Unternehmen erweitert, zusätzlich werden entsprechende Vorgaben für die Bundesverwaltung eingeführt.

Quelle: Intrapol.org (PDF)

Obwohl der Entwurf momentan noch in Abstimmung ist, wird erwartet, dass das grundlegende Konzept erhalten bleibt. Aus diesem Entwurf ergeben sich signifikante Neuerungen, darunter die Einführung eines mehrstufigen Meldesystems für bedeutende Sicherheitsvorfälle, die Einführung einer persönlichen Haftung für die Geschäftsführung und eine Anhebung der Strafmaßnahmen für Regelverstöße (§ 60 NIS2UmsuCG). 

Die Neuerungen durch das NIS2UmsuCG umfassen außerdem die Einführung eines Chief Information Security Officer (CISO Bund) auf Bundesebene sowie die Einbeziehung des Sektors der öffentlichen Verwaltung in den Anwendungsbereich.  

Erweiterte Befugnisse für das BSI 

Mit NIS2UmsuCG werden auch die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert, insbesondere im Hinblick auf essenzielle Einrichtungen, wie kritische Infrastrukturen, Telekommunikationsunternehmen und Betreiber von lebenswichtigen Diensten.  

Zu den neuen Befugnissen gehören die Durchführung von Sicherheitsaudits und -prüfungen, die Festlegung und Durchsetzung von Mindestsicherheitsanforderungen sowie die Berechtigung zur Verhängung von Sanktionen und Bußgeldern bei Verstößen gegen die Cybersicherheitsvorschriften.  

Das BSI erhält auch die Zuständigkeit zur Koordinierung und Unterstützung von Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in diesen kritischen Bereichen. Diese erweiterten Befugnisse sollen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der nationalen Cybersysteme und kritischen Infrastrukturen zu stärken. 

Praktische Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Strategien und Maßnahmen für Unternehmen 

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert eine umfassende Strategie, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst. Dabei können die Basis-Sicherheitsmaßnahmen je nach Unternehmensgröße und Branche variieren. Allgemein umfassen sie jedoch: 

  1. Risikobewertung: Identifizieren und bewerten Sie die spezifischen Sicherheitsrisiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt ist. Berücksichtigen Sie dabei interne und externe Bedrohungen. 
  1. Sicherheitsrichtlinien und -verfahren: Entwickeln Sie umfassende Sicherheitsrichtlinien und -verfahren, die den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie entsprechen. Diese sollten klar festlegen, wie Sicherheitsvorfälle erkannt und behandelt werden, wie Daten geschützt werden und wie die Compliance überwacht wird. 
  1. Schulungen und Bewusstseinsbildung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden über die Risiken und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen informiert sind. Schulungen und Schulungsmaterialien können dazu beitragen, das Bewusstsein für Cybersicherheit zu schärfen. 
  1. Notfallpläne und -reaktion: Erstellen Sie detaillierte Pläne für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Diese Pläne sollten klare Schritte zur Reaktion auf Vorfälle, zur Kommunikation und zur Wiederherstellung enthalten. 
  1. Mobile Device Management (MDM): Überprüfen Sie Ihre Gerätestruktur und implementieren Sie bei Bedarf MDM-Lösungen. Dies ist entscheidend, um mobile Geräte sicher zu verwalten und vor Bedrohungen zu schützen. 
  1. Sicherheitsüberwachung und -prüfung: Richten Sie Systeme zur kontinuierlichen Überwachung Ihrer IT-Infrastruktur ein. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Audits sind erforderlich, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. 
  1. Incident Reporting: Legen Sie Verfahren fest, um Sicherheitsvorfälle zu melden, einschließlich der Meldung an die zuständigen Behörden, falls erforderlich. 
  1. Dokumentation und Nachweis: Halten Sie alle Sicherheitsmaßnahmen und Compliance-Aktivitäten sorgfältig dokumentiert, da Sie möglicherweise Nachweise für die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie erbringen müssen. 
  1. Sicherheitskultur fördern: Eine Sicherheitskultur im Unternehmen zu etablieren, in der Sicherheit eine zentrale Rolle spielt, ist von entscheidender Bedeutung. Alle Team-Mitglieder sollten in die Sicherheitsbemühungen einbezogen werden. 

Fazit: NIS 2 – Herausforderung und Chance zugleich 

Die NIS2-Richtlinie stellt eine bedeutende Herausforderung, aber auch eine wichtige Chance für Unternehmen dar, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu stärken und das Vertrauen ihrer Kunden und Partner zu festigen.  

Mit einer proaktiven Haltung und einer strategischen Vorgehensweise, etwa der Implementierung einer Mobile-Device-Management-Lösung wie Cortado MDM, können Unternehmen nicht nur die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen, sondern auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber digitalen Bedrohungen signifikant verbessern. 

Und die gute Nachricht: Einige Anforderungen von NIS 2 sind nicht neu, sondern waren bereits mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefordert. Unternehmen, die bereits DSGVO-konform sind, haben einen guten Ausgangspunkt, um die Anforderungen von NIS 2 zu erfüllen. Insgesamt bietet die NIS2-Richtlinie die Gelegenheit, die Cybersicherheit auf ein höheres Niveau zu heben und sich den aktuellen und zukünftigen digitalen Herausforderungen besser zu stellen. 

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