Pflegepersonal Stärkungsgesetz (PpSG): Mehr Smartphones & Tablets in der Pflege


Im Rahmen des Pflegepersonal Stärkungsgesetzes können auch Mittel für Tablets, Smartphones und Diensthandys beantragt werden.

Das Pflegepersonal Stärkungsgesetz (PpSG) fördert den sinnvollen Einsatz von Smartphones und Tablets in der Pflege.

Was ist das Pflegepersonal Stärkungsgesetz (PpSG)?

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und zielt darauf ab, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Es ermöglicht vollstationären Pflegeeinrichtungen, Vergütungszuschläge zur Finanzierung von insgesamt 13.000 zusätzlichen Pflegestellen zu beantragen.
Zwischen 2019 und 2024 werden zudem jährlich bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie auf die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften abzielen.

Zusätzlich soll das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Digitalisierung in der Pflege vorantreiben. Dazu fördert die Pflegeversicherung von 2019 bis 2023 die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung in Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung. (Quelle: GKV-Spitzenverband und Bundesgesundheitsministerium).

Investionen in Digitalisierung als wichtiger Bestandteil des Pflegepersonal Stärkungsgesetzes PpSG

Der Schwerpunkt liegt auf der Nutzung der Digitalisierung zur Entlastung von Pflegekräften in der ambulanten und stationären Altenpflege. Dies umfasst Bereiche wie die Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen, Dienst- und Tourenplanung sowie internes Qualitätsmanagement. Darüber hinaus kann die Digitalisierung zur Erhebung von Qualitätsindikatoren beitragen und bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften genutzt werden.

Die Pflegeversicherung unterstützt die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit einer 40-prozentigen Ko-Finanzierung. Insgesamt können so Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Im Rahmen dieses Pflegepersonal Stärkungsgesetzes können auch Mittel für Tablets, Smartphones und Diensthandys beantragt werden, um so die Effizienz und Flexibilität im Pflegealltag zu steigern.

Die Argumente für mobiles Arbeiten

Hier sind die wichtigsten Argumente, wie mobiles Arbeiten die Arbeit von Pflegekräften erleichtern kann:

  • Effizienzsteigerung: Die Integration mobiler Arbeitsmöglichkeiten ermöglicht eine effizientere Organisation der Arbeitsabläufe in der Pflege. Durch den Einsatz von digitalen Tools und mobilen Geräten können Pflegekräfte beispielsweise Zeit sparen, indem sie Informationen direkt vor Ort erfassen und in Echtzeit mit anderen Mitarbeitern teilen können. Dies führt zu einer verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit, zu reduziertem Papierchaos und zu weniger Doppelarbeit.
  • Flexibilität und Work-Life-Balance: Mobiles Arbeiten bietet den Pflegekräften die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten flexibler zu gestalten und somit eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Durch die Nutzung von mobilen Geräten können sie beispielsweise von zu Hause aus Dokumentationen durchführen oder an Schulungen teilnehmen. Diese Flexibilität erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter und kann zu einer höheren Bindung an das Unternehmen führen.
  • Verbesserung der Patientensicherheit: Mobiles Arbeiten ermöglicht es Pflegekräften, wichtige medizinische Informationen sofort abzurufen und in Echtzeit zu teilen. Dies trägt zur Verbesserung der Patientensicherheit bei, da relevante Informationen schnell verfügbar sind und somit medizinische Fehler vermieden werden können. Die Integration von mobilen Arbeitsmöglichkeiten kann auch die Qualität der Pflegedokumentation verbessern und damit die Behandlungsqualität insgesamt erhöhen.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Die Bereitstellung von Mitteln für mobiles Arbeiten im Rahmen des PpSG kann dazu beitragen, die Attraktivität einer Pflegeeinrichtung als Arbeitgeber zu steigern. In einer Zeit, in der Fachkräftemangel herrscht, sind flexible Arbeitsmöglichkeiten ein wichtiges Entscheidungskriterium für potenzielle Mitarbeiter. Die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, kann dazu beitragen, qualifiziertes Personal für eine Mitarbeit zu interessieren und langfristig an die Einrichtung zu binden.

    Fazit: Das Arbeiten mit Smartphones und Tablets kann die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern, die Effizienz im Pflegealltag und damit letztlich auch die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Die Argumentationshilfen in diesem Blogbeitrag und im weiterführenden White Paper sollen Ihnen dabei helfen, überzeugende Gründe für die Beantragung solcher Mittel nicht nur, aber auch im Rahmen des Pflegepersonal Stärkungsgesetzes vorzubringen.

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