Das revidierte Datenschutzgesetz (rDSG) der Schweiz: Welche Maßnahme Sie jetzt ergreifen sollten


Das revidierte Datenschutzgesetz (rDSG) der Schweiz tritt am 1. September 2023 in Kraft getreten. Welche wichtige Maßnahme es erfordert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mit dem revidierten Datenschutzgesetz (rDSG) treten in der Schweiz ab September einige neue Dartenschutzvorschriften in Kraft.

Das revidierte Datenschutzgesetz (rDSG) der Schweiz wird am 1. September 2023 in Kraft treten und bringt einige wichtige Veränderungen für Unternehmen mit sich. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Anpassungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen den neuen Vorschriften entspricht.

rDSG: Daten schützen, Compliance-Anforderungen erfüllen

Eine wichtige Maßnahme, die Unternehmen ergreifen können, um die Einhaltung der neuen Datenschutzvorschriften zu gewährleisten, ist der Einsatz von Mobile Device Management (MDM). MDM ermöglicht es Unternehmen, ihre mobilen Geräte wie Smartphones und Tablets zentral zu verwalten und zu sichern, was dazu beitragen kann, die Sicherheit von Geräten und Daten zu verbessern.

Das rDSG verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Daten entsprechend zu schützen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Der Einsatz von MDM kann eine wichtige Unterstützung bei der Umsetzung dieser Anforderungen sein. Es ermöglicht Unternehmen, Passwörter zu verwalten und zu verstärken, Sicherheitsupdates durchzuführen und den Zugriff auf bestimmte Anwendungen und Funktionen zu beschränken.

Besser vorbereitet mit Mobile Device Management

Neben der Verbesserung der Sicherheit von Geräten und Daten kann MDM auch dazu beitragen, Compliance-Anforderungen einzuhalten und den Verlust von Geräten und damit verbundenen Datenverlust zu vermeiden.

Insgesamt ist der Einsatz von Mobile Device Management bei der Umsetzung der neuen Datenschutzvorschriften in der Schweiz eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass Unternehmen den Anforderungen entsprechen und ihre Daten und Geräte entsprechend schützen. Unternehmen sollten daher ihre MDM-Strategie überdenken und gegebenenfalls anpassen, um sich auf das Inkrafttreten des rDSG vorzubereiten.

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