§ 75 b SGB V: So gelingt die Umsetzung der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie für Mobilgeräte
Am 02. Februar 2021 ist mit dem § 75B SGB V die gesetzliche IT-Sicherheitsrichtlinie für den Schutz hochsensibler Patientendaten im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Erfahren Sie alles über die Anforderugen und warum es für Praxen Zeit ist, über ein Mobile-Device-Management-System nachzudenken.